In der nächsten Gemeinderatssitzung am 19.8.2020 soll im nichtöffentlichen Teil über die Vergabe einer neuen gemeinsamen Heizungsanlage für Schwimmbad, Schule, Turnhalle und Kinderhort entschieden werden.
Begründet wurde diese sehr kurzfristig in die Tagesordnung für die Sitzung in den Sommerferien aufgenommene Entscheidung mit folgendem Hinweis aus der Verwaltung: wenn man die Heizungsanlage noch vor dem 31.12.2020 in Betrieb nehmen könne, spare die Gemeinde 3% MwSt. auf Grund der aktuellen, coronabedingten Umsatzsteuersenkung. Das entspräche bei der geschätzten Gesamtinvestition etwa einem Betrag i.H.v. 10.000.-- €.
Voraussetzung hierfür wäre aber zunächst die Beschlussfassung über die Beschaffung der Heizungsanlage an sich; denn obwohl zur Beurteilung der anstehenden Investition (technische Ausgestaltung, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit) ein Gutachten aus dem Jahre 2018 vorliegt, gab es bis heute die notwendige Beschlussfassung hierzu nicht.
Nun können wir aus rechtlichen Gründen nicht darüber berichten, was im nichtöffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung vom 15.07.2020 bereits „entschieden“ wurde.
Jedenfalls soll nun in der nächsten Gemeinderatssitzung am 19.08.2020 im öffentlichen Teil der Beschluss zur Heizungsanlage formal getroffen werden, um in der gleichen Sitzung im nichtöffentlichen Teil bereits die Auftragsvergabe vorzunehmen.
Dies ist, vorsichtig ausgedrückt, ein sehr übereiltes Verfahren, das wir nicht nur aus formalen Gründen nicht unterstützen wollen. Es gibt vor allem eine Reihe inhaltlicher Gründe, weswegen wir die ganzen Entscheidungskomplex „Heizungsanlage Schwimmbad, Schule, Turnhalle und Kinderhort“ als noch nicht entscheidungsreif betrachten (siehe unser Antrag mit Begründung).
Neben einer Reihe weiterer Gründe liegt dies vor allem daran, dass sich seit 2018 die Förderrichtlinien für solche Anlagen und die ökonomischen Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben. Soweit insbesondere von den Befürwortern der gegenwärtig vorgesehenen Anlagengestaltung in Zweifel gezogen wurde, ob die staatliche Förderung für CO²-sparende Anlagen – wie zum Beispiel einer Hackschnitzelanlage – in Höhe von 45 Prozent für kommunale Einrichtungen überhaupt greife, haben von uns eingeholte Erkundigungen beim Landratsamt ergeben, dass dies sehr wohl der Fall ist.
Deshalb stellen wir folgenden, eingehend begründeten Antrag, mit dem wir die Nichtbefassung dieses Tagesordnungspunktes und die nochmalige Überprüfung der Entscheidungsgrundlagen einfordern. Denn aus unserer Sicht handelt es sich um eine einmalige Gelegenheit, auf dem Weg zur klimaneutralen Kommune einen gewaltigen Schritt auf einmal nach vorne zu tun. Diese Chance dürfen wir nach unserer Auffassung auf keinen Fall wegen einer durchaus zweifelhaften Einsparung von 3 % der Investitionskosten vertun, ohne vorher eingehend und gewissenhaft alle Optionen an Hand der zwischenzeitlich gegenüber dem Jahr 2018 geänderten Parameter geprüft zu haben!