Antrag der SPD-Fraktion zur Beratung des Gemeinderates zum Thema „gesplittete Abwassergebühren“

25. Juli 2022

Die SPD-Fraktion stellt den Antrag zu einer der nächsten Gemeinderatssitzungen eine kommunale Unternehmensberatung ( z.B. Dr. Schulte Röder, Veitshöchheim) einzuladen, um das Gemeinderatsgremium umfassend zu dem Thema „gesplittete Abwassergebühren“ zu informieren. In angemessenem zeitlichen Abstand zu dieser Informationssitzung (wir denken an ca. 8 – 12 Wochen) soll dann im Gemeinderat eine Abstimmung darüber erfolgen, ob ein solches Verfahren in Haibach eingeführt werden soll.

Begründung

1) Verursachergerechte Abrechnung

Das jetzige Abrechnungsverfahren für Abwässer orientiert sich gänzlich am Frischwasserverbrauch; d.h. die Abwassergebühren werden einzig anhand des Verbrauchs von Frischwasser berechnet. Diese Verfahren ignoriert ganz, dass sich Abwässer aus zwei Komponenten zusammensetzen.

Nämlich einmal tatsächlich dem verbrauchten Frischwasser und zum zweiten dem durch mehr oder weniger versiegelten Flächen entstehenden Oberflächenwasser, das der Kanalisation zugeführt wird.

Dieses frischwasserinduzierte Verfahren ist nicht verursachergerecht. Es bevorzugt Verbrauchsstellen mit großen versiegelten Flächen, die zwar hohe Abwassermengen verursachen, aber dafür keinerlei Kosten tragen. Dies gilt umso mehr als große Teile der Kosten des Abwassersystems nicht durch die „normalen“ Abwässer entstehen, sondern insbesondere durch fallweise große Mengen von Oberflächenwasser verursacht werden. (z.B. Regenrückhaltebecken, größere Kanalquerschnitt). Verbrauchstellen mit großen versiegelten Flächen, die auch noch teilweise mit niedrigem Frischwasserverbrauch einhergehen, werden damit bevorzugt, weil sie die durch sie entstehenden Kosten der Oberflächenwasserentsorgung nicht tragen. Umgekehrt werden Verbrauchsstellen mit vergleichsweise kleinen versiegelten Flächen benachteiligt, weil sie Kosten tragen müssen, die sie nur in geringem Umfang verursacht haben.

2) Ökologische Anreizwirkung

In einer der letzten Gemeinderatssitzungen haben wir gemeinsam einen Antrag der CSU-Fraktion verabschiedet, der eine mögliche gemeindliche Unterstützung von Zisternen vorsieht. Bereits in der damaligen Sitzung haben wir darauf hingewiesen, dass ein gesplittetes Abwasserabrechnungssystem, umfangreichere Möglichkeiten zu Förderung oberflächenwasservermeidendes Verhalten bietet.

So könnte durch dieses Verfahren Anreize geschaffen werden etwa für die Begrünung von Dächern, für durchlässigere Verfahren der Befestigung von Flächen oder sogar auch für die Entsiegelung von Flächen. D.h. das gesplittete Abrechnungsverfahren setzt umfangreichere Anreize für das gewünschte ökologische Verhalten möglichst viel des Oberflächenwassers vor Ort zu gebrauchen und/oder versickern zu lassen und für die Zukunft möglichst wenige Flächen zu versiegeln.

3) Drohende Zwangsverpflichtung

Bereits am 31.3.2003 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass eine gesplittete Abwasserabrechnung immer dann eigentlich zwingend ist, wenn die Kosten der Oberflächenwasserentsorgung einen Anteil von 12% übersteigen. Für uns als Gemeinde heißt dies, dass sollte ein/e BürgerIn gegen einen Abwasserbescheid Widerspruch einlegen, wir ohnehin gezwungen sind - wollen wir nicht ein sehr unsicheres gerichtliches Verfahren riskieren – einen gesplitteten Abrechnungsmodus einzuführen. Deshalb würden wir es bevorzugen uns aus eigenem Antrieb heraus mit diesem Verfahren zu befassen.

Wir würden uns über möglichst breite Zustimmung freuen.

Die SPD - Fraktion

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