Dörrmorsbach Information Nr.3

08. Dezember 2020

Liebe Dörrmorsbacherinnen und Dörrmorsbacher!

Im letzten Informationsbrief habe ich Euch über die Planung der Einmündung der Gailbacher Straße auf die Ortsverbindungsstraße Haibach – Dörrmorsbach informiert. Ich habe Euch berichtet, dass ich die Planung für diese Einmündung aus 2 Gründen für nicht zufriedenstellend betrachte.

  1. Es fehlt eine straßenbauliche Maßnahme (Verschwenkung) die die Autos aus Haibach kommend bei der Ortseinfahrt abbremsen.

  2. Die Planung ist überdimensioniert, deshalb zu teuer, insgesamt ca. 450.000€ für Haibach verbleiben nach allen Beteiligungen und Förderungen immer noch ca. 100.000 €. Zudem wird unnötig Landschaft versiegelt.

Ich habe Euch aus dem Gemeinderat berichtet. Dort haben außer der SPDFraktion alle dieser Planung zugestimmt. Der Grund hierfür war meines Erachtens nicht, dass der Gemeinderat von der Notwendigkeit dieser Planung überzeugt war. Der eigentliche Grund für die Zustimmung der Mehrheit war meines Erachtens, dass der, die Planung präsentierende Ingenieur des beauftragten Planungsbüros, behauptet hat, dass eine kleinere Planung aufgrund der Bauvorschriften nicht möglich ist und dass die vorgelegte Planung eben diesen Vorschriften der „Richtlinien zur Anlage von Landstraßen (RAL) entspricht.

Ich habe Euch im letzten Infobrief schon geschrieben, dass ich dieser Aussage gegenüber ziemlich skeptisch bin und mich darüber nochmal genauer informieren möchte. Ich habe dies mit Unterstützung auch getan und die Recherche hat gezeigt, dass meine Skepsis durchaus berichtigt war. So steht z.B. im Vorwort zu diesen Richtlinien im Internet des bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr folgender Abschnitt:

"Die Richtlinien behandeln Planungsgrundsätze, Entwurfselemente und Ausstattungsmerkmale für den Neubau, Umbau und Ausbau von Straßen. Dabei eröffnen sie Ermessensspielräume, die es dem Planer ermöglichen, eine für den jeweiligen Einzelfall unter Abwägung aller Belange sinnvolle Lösung zu finden. Anzustreben ist eine sichere und leistungsfähige sowie umweltverträgliche Straße, die wirtschaftlich hergestellt und betrieben werden kann."

Noch deutlicher wird da ein Nachschlagewerk der Obersten Baubehörde des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum „Kostenbewußten Planen und Bauen“ von Straßen. Neben vielen Hinweisen darauf, beim Bau von Straßen Dörrmorsbach Information Nr.3 3.12.2020 sehr kosten bewusst unbedingt auf den jeweiligen Einzelfall einzugehen, schreibt das Ministerium unmissverständlich auf Seite 11:

Beurteilungsspielräume oder Regelungen mit Bandbreiten sind konsequent zu nutzen. Auch bei strikten Vorschriften in technischen Regelwerken ist die Möglichkeit einer Abweichung zu prüfen; (...) Die wichtigsten Beurteilungskriterien, ob Spielräume bestehen oder Abweichungen vom Regelwerk in Betracht kommen, sind:

  • die konkrete Verkehrsbedeutung der Straße
  • die Unfallsituation vor Ort
  • die Sicherheitsrelevanz der von dem Regelwerk erfassten Planungsparameter oder Straßenbestandteile und
  • das Vermeidungsgebot bei Eingriffen in Natur und Landschaft.

Ich lese dies so, dass in unserem Fall ein Abweichen von den Richtlinien bei der Planung nicht nur möglich, sondern sogar geboten gewesen wäre. Denn bei der Einmündung geht es um eine Straße von geringerer Bedeutung, es gibt an dieser Einmündung keine Unfälle und die großzügige Planung macht eine deutlich größere Versiegelung von Natur nötig. Insgesamt kann man sagen diese Planung löst Probleme wo keine sind und lässt Probleme die existieren ungelöst.

Nun haben alle Planungsbeteiligten dieser Planung zugestimmt und sie soll im nächsten Jahr im Herbst umgesetzt werden. Es wäre jetzt zu überlegen, ob wir mit einer Unterschriftenaktion in Dörrmorsbach versuchen, diesen Prozess aufzuhalten. Ich habe mal einen möglichen Text dafür angehängt, den wir dann mit den Unterschriften an die Planungsverantwortlichen übergeben würden und hoffen müssten, dass dann die Planung noch einmal überprüft wird. Ich bin auf Eure Reaktion gespannt, ob wir das tun sollten. Meine persönliche Haltung dazu ist, wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.

Glasfaserausbau

Wie wichtig es ist, dass sich möglichst jeder darum kümmert, was im unseren Ortsteil passiert, zeigt der geplante Ausbau des Glasfasernetzes bei uns. Da wollte die Verwaltung den Schaltkasten für die Glasfaser auf den Parkplatz vor dem Bürgerhaus stellen. Harald Borst hat die Markierungen dort richtig gedeutet und Manfred Ott und mich darüber informiert. Wir beide haben dann unabhängig voneinander mit dem Bauamt und dem Bürgermeister telefoniert. Unsere Argumente haben gewirkt und jetzt wird der Schaltkasten wahrscheinlich hinter das Bürgerhaus gestellt.

Brunnen Kirchenelsengrund

Unserem Bürgermeister ist es gelungen, die kurzfristige Schließung des Brunnens im Kirchenelsengrund abzuwenden. Die widerstreitenden Interessenten haben sich darauf geeinigt, die Entscheidung erst nach den Messungen der Grundwasserströme zu treffen. Es steht nur noch die schriftliche Bestätigung der Regierung von Unterfranken aus.

Es wäre schön, wenn ihr mir Eure Meinung zu einer Unterschriftenaktion mitteilen würdet. Und noch schöner wäre es Mitstreiter zu gewinnen. Ruft mich an ( Tel.nr. 632433) oder schreibt mir eine kurze Mail (bernd.oppenrieder@arcor.de).

Hier dals PDF nachzulesen: Dörrmorsbach Information Nr.3 (PDF, 195 kB)

Ich wünsche Euch allen einen schönen Advent und lasst uns auf uns achten, damit das Virus keine Chance hat.

Bleibt gesund und zuversichtlich.

Herzliche Grüße

Unterschrift Bernd
Bernd Oppenrieder

Das ist ein Vorschlag eines Briefes den man im Rahmen einer Unterschriftenaktion unterstützen würde und den man dann zusammen mit den gesammelten Unterschriften den Planungsverantwortlichen nämlich Bürgermeister Zenglein, Landrat Dr. Legler und Oberbürgermeister Herzing übergeben würde.

Sehr geehrter Herr Zenglein, sehr geehrter Herr Dr. Legler, sehr geehrter Herr Herzing,

der Haibacher Gemeinderat hat, trotz einiger Gegenargumente, die Planung des 3. Bauabschnittes ( Einmündung Gailbacherstraße) der Ortsverbindungsstraße Haibach – Dörrmorsbach verabschiedet. Wir die Unterzeichner dieser Unterschriftenliste und als Dörrmorsbacher Bürgerinnen und Bürger Hauptbetroffene dieser Planung, sind mit dem Planungsergebnis jedoch nicht zufrieden. Und dies aus 2 Gründen:

  1. In der Planung fehlt eine straßenbauliche Maßnahme um den Verkehr bei der Einfahrt nach Dörrmorsbach wirkungsvoll abzubremsen.
  2. Die Planung ist für die Verkehrssituation überdimensioniert, deshalb zu teuer und versiegelt mit ihrer Größe unnötigerweise die Landschaft.

Zu 1. Von Haibach kommend verleitet die breite, vermeintlich übersichtliche und leicht abschüssige Straße nach Dörrmorsbach hinein zum zu schnellen Fahren. Wir befürchten, dass viele Autos deutlich schneller als die im Ort erlaubten 30 km/h fahren werden. Das ist für uns Bewohner gefährlich. In diesem Ortseingangsbereich überqueren auch viele Spaziergänger und Wanderer die Straße, die von Haibach kommend in Richtung Hohe Warte laufen. Und nicht zuletzt gefährdet schnelles Fahren dort das Abbiegen von und nach Gailbach.

Zu 2. Die übergroß dimensionierte Planung der Einmündung geht, so der planende Ingenieur, auf Richtlinien zur Anlage von Landstraßen (RAL) zurück. Die dort beschriebenen Regeln ließen eine weniger große Planung nicht zu. Und in der Tat hat der Planer diese Regeln befolgt. Er hat allerdings nicht berücksichtigt, dass das bayerische Staatsministerium für Bau und Verkehr ausdrücklich darauf hinweist, dass es Ermessenspielräume gibt, um die Planung der jeweilig spezifischen Verkehrssituation anzupassen. Noch deutlicher weist darauf eine Planungshilfe der Obersten Baubehörde des Bayerischen Staatsministerium für den Umbau von Straßen hin. Dort wird unter Pkt.3.5.Bestimmungsgemäße Anwendung technischer Regelwerke geschrieben:“ Beurteilungsspielräume oder Regelung mit Bandbreiten sind konsequent zu nutzen. Auch bei strikten Vorschriften in technischen Regelwerken ist die Möglichkeit einer Abweichung zu prüfen. Die wichtigsten Beurteilungskriterien, ob Spielräume bestehen oder Abweichung vom Regelwerk in Betracht kommen, sind:

  • Die Unfallsituation vor Ort
  • Die Sicherheitsrelevanz der von dem Regelwerker erfassten Planungsparameter oder Straßenbestandteile und
  • Das Vermeidungsgebot bei Eingriffen in Natur und Landschaft."

Berücksichtigt man diese Kriterien, so wird offenkundig, dass im Falle dieser Planung eine Abweichung vom Regelwerk geradezu geboten ist. Die Verkehrsbedeutung der Straße bzw. der Einmündung ist von keiner großen Bedeutung. Sie wird täglich von 1128 Autos benutzt. Es gibt dort, in welcher Richtung auch immer, nicht die geringste Überlastung. In den vergangenen Jahren ist an dieser Stelle noch kein Unfall passiert. Die großzügige Planung verlangt nach eine ca. doppelt so große versiegelte Fläche wie heute.

Es ist darüber hinaus auch wenig plausibel, dass dieser großzügige Ausbau der Einmündung nach ca. 20 m. in die Straße nach Gailbach mündet, die 5,24m breit ist und in absehbarer Zeit nicht ausgebaut werden wird. Darüber hinaus sieht die Planung eine erneute ca. dreimonatige Sperrung der direkten Verbindung zwischen Dörrmorsbach und unserer Hauptgemeinde Haibach vor, ein eigentlich unerträglicher Zustand, den wir bereits jetzt seit mehr als einem Jahr hinnehmen müssen.

Für eine solche Maßnahme, deren Nutzen nicht erkennbar ist, ca. 450.000€ auszugeben, halten wir für deutlich überzogen. Trotz aller Förderung und Aufteilung der Kosten muss dies schließlich alles aus unseren Steuergeldern finanziert werden. Und am Ende bleiben immer noch ca. 90-100.000 € die von der Gemeinde Haibach zu tragen ist.

Wir bitten Sie daher eindringlich, diese Planung ,unter der Berücksichtigung unserer beiden Einwände, noch einmal überprüfen zu lassen, um dann die Planung noch einmal zu verändern.

Im Voraus besten Dank.

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